Peer-Tandem-Programm der Fachgruppe Sozialpsychologie


Die Fachgruppe Sozialpsychologie schreibt zum 1. Mal das Peer-Tandem-Programm aus.

Bis zum 31.05.2021 können sich 2 × 2 Jungwissenschaftler:innen gemeinsam für die Förderung eines Tandem-Projekts bewerben.


Beschreibung:

Die Fachgruppe Sozialpsychologie vergibt zwei Stipendien zur Förderung ihrer Jungmitglieder. Das Stipendium der Linie A dient der Förderung von Promovierenden, während das Stipendium der Linie B auf die Förderung der Jungwissenschaftler:innen nach der Promotion (Post-docs) abzielt.

1. Zuschuss zur Förderung von Promovierenden im Themenbereich der Sozialpsychologie: Zwei Promovierende finden sich zu einem Peer-Tandem zusammen.
2. Zuschuss zur Förderung von Jungmitgliedern nach der Promotion (Postdocs) im Themenbe-reich der Sozialpsychologie: Zwei Jungwissenschaftler:innen nach der Promotion (Postdocs) oder ein:e Postdoc und ein:e Promovierende:r finden sich zu einem Tandem zusammen.

Sollte in einer der beiden Förderungslinien keine geeigneten Anträge eingereicht werden, behält sich die Fachgruppe vor, in dem jeweiligen Jahr weitere Anträge der jeweils anderen Linie zu fördern oder die Gelder für das kommende Jahr zurückzulegen.

Antragsgestaltung:

Im Antrag müssen die Ziele deutlich werden, die mit der Förderung erreicht werden sollen. Beispiele für beantragte Vorhaben können sein:
• ein gemeinsames Forschungsprojekt
• eine gemeinsame Datenauswertung
• das Erstellen einer gemeinsamen Publikation und/oder eines Konferenzbeitrags
• Vorbereitung eines gemeinsamen Drittmittelantrags

Voraussetzungen:

Die beantragten Vorhaben müssen einen sozialpsychologischen Hintergrund haben und der Antrag muss von beiden Peers gemeinsam gestellt werden. Mindestens eine Person des Teams muss Mitglied der Fachgruppe Sozialpsychologie sein, aber beide DGPs-Mitglieder. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Als Peer-Tandems sollen zwei Perso-nen von unabhängigen Institutionen gefördert werden; zwei Personen, die nur einem/r Institut/Lehr-stuhl/Abteilung angehören bzw. dort assoziiert sind, können durch dieses Programm nicht gefördert werden. Falls der Antrag auf einer bereits bestehenden Kooperation aufbaut bzw. in Beziehung zu laufenden Projekten steht, muss der Mehrwert bzw. die Neuartigkeit der Kooperation deutlich wer-den, d.h. eigenständige, neue Fragestellungen und/oder Hypothesen umfassen. Insgesamt muss auch deutlich werden, dass sich ein Mehrwert für beide Peers ergibt.

Einzureichende Unterlagen:
• Beschreibung der Ziele, Mehrwert für beide Peers (1 Seite)
• Beschreibung des Vorhabens (1 Seite)
• Zeit- und Budgetplan (1 Seite)
• Kurzer CV beider Bewerber:innen

Förderungssumme:

max. 750€ pro Tandem. Die Gelder können für Fahrtkosten, Unterkunft und/o-der Kosten, die zur Durchführung des Vorhabens anfallen, verwendet werden. Für die Kostenüber-nahme durch die Fachgruppe sind entsprechende Verwendungsnachweise beizubringen.

Bewertungskriterien:

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Fachgruppen-leitung. Neben der Prüfung der Formalia, wie der Vollständigkeit der Unterlagen und einem fristge-rechten Eingang des gemeinsam durch beide Peers gestellten Antrags, orientiert sich die Bewertung der Anträge an folgenden Kriterien:
• Klarheit und präzise Darstellung des Antragsziels
• Beschreibung des Vorhabens: Stimmigkeit mit Antragsziel und erkennbarer Gewinn für beide Peers
• Innovation: Originalität der Idee, kreatives Vorgehen (siehe Voraussetzung: Mehrwert bzw. Neuartigkeit der Kooperation im Fall bestehender Kooperationen/Projekte)
• Realistische und nachvollziehbare Zeit- und Budgetplanung


Dokumentation:

Die Stipendien-Empfänger:innen verfassen einen Bericht (1 Seite) über das geför-derte Projekt, der auf der Homepage der Fachgruppe Sozialpsychologie veröffentlicht wird.


Einreichung:

Die Anträge sind per E-Mail (ein zusammenhängendes PDF) einzusenden an die Fachgruppenleitung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Aktuelles Ausschreibungsdatum: 20.01.2021
Aktuelles Fristende für die Einreichung von Vorhaben: 31.05.2021
Entscheidung der Fachgruppenleitung: 30.06.2021

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